Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Systemmarketing GmbH, Internetwerbung welt weit (im folgenden "systemmarketing" genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Auftrages durch systemmarketing oder mit erster Erfüllungshandlung zustande und bindet die Parteien sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger.
Der jeweilige Antrag / Bestellformular zur Leistung ist Bestandteil dieses Vertrages.
3. Vertragsgegenstand
Der jeweilige Gegenstand und Umfang der Lieferung / Leistung dieses Vertrages ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, wie sie auf dem Antrag / Bestellformular aufgeführt und mit diesem verknüpft bzw. verbunden ist, insbesondere also aus dem jeweiligen Prospekt, aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internet-Angebot von systemmarketing und/oder aus den einem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen.
Vertragsgegenstand bei Servern und Web-Hostings ist die Bereitstellung von Festplattenspeicher auf im Internet betriebenen Servern.
Vertragsgegenstand bei dedizierten Mietservern ist die Bereitstellung eines physikalischen Servers, der hard- und softwareseitig von systemmarketing in einer Standardkonfiguration vorinstalliert ist und der im Internet betrieben wird (dediziertes Hosting, dedizierter Host).
Vertragsgegenstand bei Server Housing ist die Bereitstellung von Höheneinheiten in einem 19" Server-Rack, welches im Internet betrieben wird. Der Server wird dabei komplett hard- und softwareseitig vom Kunden bereitgestellt (Housing).
Vertragsgegenstand bei Domainnamen ist die im Auftrag des Kunden durchgeführte Registrierung und/oder Pflege von Domainnamen im Internet bei den dafür zuständigen Vergabestellen.
Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Vertragsgegenstand bei Webseiten: Der Kunde ist generell für den Inhalt seiner Webseiten verantwortlich, egal vom wem diese erstellt wurde.
Beim Hosting kann der Kunde später auf Wunsch in einen höheren Tarif desselben Leistungsangebotes wechseln. Ein Wechsel ist immer nur zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Die Bereitstellung und Berechnung des neuen Tarifes erfolgt dann ab dem nächsten abzurechnenden Zahlungszeitraum.
Ein Tarifwechsel bei dediziertem Hosting ist nicht möglich, hier kann lediglich das Inklusive-Transfervolumen einmalig für den Rest der Vertragslaufzeit nach oben angepasst werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sollte es nach einem rechtsgültigen Auftrag zu keiner Ausführung der Leistungen kommen (z.B. wegen nicht bereitgestellter Unterlagen usw. von Seiten des Auftraggebers), sind 80% des Auftragwertes zu begleichen bzw. die Leistung wird nach dem ermessen von systemmarketing ausgeführt.
4. Lieferung / Leistungen, Leistungsumfang
systemmarketing erbringt die in den Leistungsangeboten beschriebenen Leistungen selbst oder durch Dritte. systemmarketing behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern. Voraussetzung für die Nutzung von Hosting und Housing Leistungen von systemmarketing ist auf Seiten des Kunden ein Internet-Zugang mit den dazu notwendigen Einrichtungen.
systemmarketing behält sich eine aus technischen Gründen bedingte Änderung der IP-Adressen vor. Ein Anspruch des Kunden auf eine separate IP-Adresse pro Domain besteht nicht.
Sofern ein multidomainfähiger/multipräsenzfähiger virtueller Host Gegenstand des Vertrages ist, gelten für diesen hinsichtlich der Anzahl der Internet-Präsenzen die Beschränkungen, wie Sie im jeweiligen Tarif aufgeführt sind. Die Anzahl der Internet-Präsenzen ergibt sich dabei aus der Anzahl der in der httpd.conf Datei des jeweiligen virtuellen Hosts eingetragenen "virtual Host" Abschnittes. Ein "<VirtualHost>...</VirtualHost>" Abschnitt ist eine Präsenz.
Dem Kunden werden für seinen Server die im Angebot angegebene Anzahl an IP-Adressen zugeteilt. Sofern dediziertes Hosting Vertragsgegenstand ist und vom Kunden weitere IP Adressen angefordert werden, so versucht systemmarketing bei der zentralen Vergabestelle (RIPE) weitere IP Adressen für den Server des Kunden zu beantragen. Die Entscheidung, ob weitere IP Adressen zugeteilt werden hängt dabei nicht von systemmarketing ab, sondern von RIPE.
Sofern systemmarketing für den Kunden von RIPE weitere IPs zugeteilt bekommt, werden diese unentgeltlich an den Kunden weitergeben, solange der RIPE für die Vergabe von IPs ebenfalls keine Engelte erhebt. Ein Anspruch des Kunden auf die Zuteilung von weiteren IP Adressen für den Server besteht nicht.
Wird für einen Kundenauftrag bei einem Fremdanbieter, Fremdportal, Suchmaschinendienst oder ähnliches ein Kundenkonto, Eintrag oder Account notwendig, so erfolgt die Anmeldung ohne weitere Rückfrage mit dem Kunden. Der Kunde akzeptiert damit automatisch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters, Systemmarketing ist von jeglichen Verpflichtungen ausgenommen und für nichts haftbar zu machen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sollte es nach einem rechtsgültigen Auftrag zu keiner Ausführung der Leistungen kommen (z.B. wegen nicht bereitgestellter Unterlagen usw. von Seiten des Auftraggebers), sind 80% des Auftragwertes zu begleichen bzw. die Leistung wird nach dem ermessen von systemmarketing ausgeführt.
5. Domainregistrierung
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domainnamen wird systemmarketing im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen NIC (Organisation zur Domainvergabe) lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der dann eingetragene Inhaber der Domain berechtigt und verpflichtet.
Der Kunde erkennt daher die Vergabebestimmungen der jeweiligen NIC an und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Für Domainnamen unter der Top-Level-Domain (TLD) 'de' sind die Vergabebestimmungen auf http://www.denic.de/doc/DENIC/agb.html und http://www.denic.de/doc/faq/vergaberichtlinie.html einzusehen. Für Domainnamen unter den TLDs 'com', 'net', 'org', 'biz' und 'info' sind die Richtlinien auf http://www.icann.org/udrp/udrp.htm einzusehen.
Spezielle Richtlinien für die sog. Sunrise-Periode (vgl. wunschdomain.de) sind auf http://www.afilias.info/faq/sunrise-challenge-policy.html einzusehen.
Die Daten zur Registrierung einer Domain werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die zuständige NIC weitergeleitet. systemmarketing hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss.
Systemmarketing übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domainnamen durch den Kunden beruhen, stellt der Kunde systemmarketing frei.
Systemmarketing erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit von Domainnamen. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine dritte Partei durch die zuständigen NIC (Organisation zur Domain-Vergabe) oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass systemmarketing hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.
Der Kunde erklärt sich bereit, beim Wechsel des Betreuers einer Domain (Providerwechsel oder Konnektivitätskoordination), sowie Registrierung, Änderung oder Schließung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen (Domainschließungsantrag) beim Inhaber der Domain einzuholen und diese systemmarketing weiterzuleiten.
Einer Kündigung der Domain kann nur zugestimmt werden, wenn ein unterschriebener Domainschließungsantrag vorliegt. Der Domainschließungsantrag muss bei systemmarketing angefordert werden. Einer Kündigung vor Vertragsende kann nur zugestimmt werden, wenn der gesamte Rechnungsbetrag bis Vertragsende bei systemmarketing eingegangen ist.
Sollte systemmarketing vom Inhaber der Domain schriftlich aufgefordert werden, diese im Rahmen eines Providerwechsels oder einer Schließung freizugeben, so wird systemmarketing dies ohne weitere Abstimmung mit dem Kunden in die Wege leiten, sofern eine eindeutige Erklärung mit Unterschrift des Inhabers der Domain systemmarketing vorliegt.
Wird systemmarketing vom Kunden mit der Übernahme der Betreuung einer Domain beauftragt (Providerwechsel oder Konnektivitätskoordination - KK), so gilt folgendes:
Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Konnektivitätskoordination eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. systemmarketing wird daher in angemessenem Umfang versuchen, die KK erfolgreich durchzuführen. systemmarketing kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Übernahme der Domain übernehmen.
Für den Beginn der Abrechnung der Lieferung / Leistung ist der Tag der ersten Erfüllungshandlung relevant (z. B. Zusendung von Einrichtungsdaten, Bestätigung von Domainregistrierungen, Lieferung von Ware, etc.).
systemmarketing ist berechtigt in einem Zeitraum von 2 Jahren eine Preiserhöhung von maximal 10 % der vereinbarten Kosten vorzunehmen, ohne dass dafür eine schriftliche Mitteilung erfolgt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sollte es nach einem rechtsgültigen Auftrag zu keiner Ausführung der Leistungen kommen (z.B. wegen nicht bereitgestellter Unterlagen usw. von Seiten des Auftraggebers), sind 80% des Auftragwertes zu begleichen bzw. die Leistung wird nach dem ermessen von systemmarketing ausgeführt.
6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung von systemmarketing gilt als akzeptiert wenn sie nicht spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum schriftlich reklamiert wird.
Der Kunde willigt ein, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Diese Lastschriftvereinbarung gilt für alle bei systemmarketing bestellten Domains.
Das monatliche Entgelt wird jeweils im voraus für den im Auftragsformular genannten Zeitraum eingezogen.
Sollte vom Kunden keine monatl. Abbuchung für Domains gewünscht werden, kann der Kunde auch eine Jahresrechnung erhalten, dies muss jedoch bei Vertragsabschluss angegeben werden. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungsstellung und Beginn der Laufzeit sofort für das ganze Jahr fällig.
Einmalige Entgelte, wie zum Beispiel die Erstellungskosten der Homepage, Änderungen, Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt und müssen vom Kunden innerhalb 14 Tagen per Scheck oder Überweisung zur Einzahlung gebracht werden.
Rechnungsstellung erfolgt nach Auftragsausführung. Sollte die Auftragsausführung aus Gründen von Kundenseite (fehlende Unterlagen, kein Bedarf mehr, o. ä.) nicht zustande kommen, ist spätestens 3 Monate nach rechtsgültiger Auftragserteilung die volle Auftragssumme zu begleichen. Die Rechnungsbegleichung ist nicht abhängig von der Laufzeit eines Vertrages. Bei einer längeren Laufzeit, z. B. über mehrere Jahre, ist der Rechnungsbetrag trotzdem sofort fällig.
7. Zahlungsverzug
Hat der Kunde zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt in Verzug, hat er für eine darauffolgende Mahnung von systemmarketing den jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand (Mahngebühr) in Höhe von 5,00 Euro (netto) zu tragen.
Bei Rücklastschriften kann systemmarketing den Restbetrag der Rechnung zuzüglich der entstandenen Retourengebühren sofort zur Einforderung bringen, für das ganze Jahr im voraus.
Bleibt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung weiterhin säumig (egal um welchen Auftrag es sich handelt), kann systemmarketing die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend machen und dem Kunden den Zugang zum Server, sowie sämtliche auf seinem Host befindlichen Internet-Präsenzen bis zum Eingang des offenen Betrages für Abrufe Dritter sperren.
Setzt systemmarketing den Vertrag trotz Zahlungsverzugs des Kunden fort, ist dieser für Schäden ersatzpflichtig, die systemmarketing unmittelbar aufgrund der Säumnis entstehen. Bei Zahlungsverzug und weiterer Säumnis des Kunden auf der Mahnstufe ist systemmarketing berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den durch die Kündigung bzw. Nichterfüllung entstandenen Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.
Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf die Zeit bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin und wird durch die ersparten Aufwendungen gemindert. Für die Zeit, in der sich der Kunde in Verzug befindet, werden Zinsen in Höhe von 10 % per anum berechnet.
8. Vertragsdauer und -kündigung
Die Vertragsdauer und Kündigungfristen sind auf dem Auftragsformular zur Leistung geregelt. Systemmarketing hat nur Verträge mit einer Laufzeit von mindestens 1 Jahr, jedoch, nach Vereinbarung auch von 2 - 5 Jahren. Bei Verträgen mit automatischer Verlängerung richtet sich der Zeitraum der Verlängerung nach dem auf dem Vertrag festgesetzten Zeitraum, jedoch immer im mindestens 1 Jahr.
Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch systemmarketing gilt insbesondere ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen; ein Zahlungsverzug, der länger als vier Wochen andauert; die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße
nach Abmahnung durch systemmarketing; eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für systemmarketing dadurch unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
Eine Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Einschreiben. Mündliche Kündigungen, Kündigungen per Fax oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Die Kündigung des Vertrages schließt automatisch eventuell mitbestellte Domains und Mehrleistungen ein, sofern der Kunde keine weiteren Hosting-Verträge mehr mit systemmarketing geschlossen hat, die die Nutzung der Domainnamen auf einem anderen Server aufrechterhält.
Domainnamen können auch unabhängig vom Vertrag über Hosting-Leistungen separat gekündigt werden (Schließung der Domain oder Providerwechsel). Siehe Absatz Domainkündigung.
Der zwischen den Parteien geschlossene Hosting-Vertrag bleibt hiervon unberührt. Der Antrag auf Schließung einer Domain bzw. die Einleitung des Vorgangs zum Providerwechsel bei NIC muss spätestens (2 Monate vor Vertragsende) bei systemmarketing eintreffen, andernfalls wird die Domain für den neuen Abrechnungszeitraum unabhängig von der Schließung bzw. dem Providerwechsel noch einmal berechnet. Die im voraus bezahlten Domainentgelte werden bei einer Kündigung nicht zurückerstattet.
Eine vorzeitige Kündigung eines Vertrages ist möglich, die Leistung ist aber bis zum Ablauf der Vertrages zu bezahlen.
9. Veröffentlichte Inhalte, E-Mail Nutzung
Für den Inhalt der Webpräsenzen ist der Kunde selbst verantwortlich, systemmarketing übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht und keine Haftung für Bildmaterial zwecks Rechte Dritter. Für Bildmaterial, das nicht der Kunde übergeben hat, haftet derjenige, (z.B. freiberufliche Mitarbeiter, Handelsvertreter / Vermittler) der das Bildmaterial an systemmarketing abgegeben hat. Der Kunde sichert zu, dass er den Server nicht zur Speicherung oder Verbreitung rechts- und sittenwidrigen, insbesondere obszönen, erotischen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwenden wird. Der Kunde verpflichtet sich, mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent-, Urheber- oder andere Rechte Dritter zu verletzten.
Bei Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen ist systemmarketing berechtigt, die Aufnahme von Webseiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen, den Host des Kunden sofort zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Massenmailings über den bereitgestellten Mailserver zu initiieren. Ebenso ist es dem Kunden untersagt, Nachrichten mit kommerzieller Werbung zu versenden, ohne von den eMail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein (Spamming, UCE). systemmarketing hat auf allen bereitgestellten Servern (virtuelle Hosts und dedizierte Hosts) die Anti-Spam Maßnahme "POP-before-SMTP" installiert.
Sofern dediziertes Hosting Gegenstand des Vertrages ist, ist es dem Kunden untersagt, den gemieteten Server ohne geeignete Anti-Spamming Maßnahme zu betreiben, insofern ist es untersagt, den vorinstallierten Spam-Schutz ohne eine geeignete Ersatzmaßnahme zu entfernen.
Bei Verstoß der Internet-Seiten oder der E-Mail-Nutzung des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber systemmarketing auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens.
Er stellt systemmarketing im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internet-Seiten oder der E-Mail-Nutzung des Kunden zurückgehen, frei.
Sofern Hosting Gegenstand des Vertrages ist, dürfen Downloads von Dateien nur nach Genehmigung durch systemmarketing auf den Seiten des Kunden angeboten werden. Der Server darf durch die Dateien, Skripte und Anwendungen des Kunden nicht überlastet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Skripte oder Programme laufen zu lassen, die bei hohen Zugriffszahlen den Server überlasten können, insbesondere dürfen Anwendungen wie Bannertausch, frei zugängliche Besucherzähler, Chatsysteme, Free-Mail Dienste o. ä nicht betrieben werden.
Desweiteren ist systemmarketing berechtigt, den virtuellen Host des Kunden auch rückwirkend nach dem aktuellen Volumentarif statt dem vereinbarten Pauschaltarif abzurechnen, wenn oben genannte Inhalte auf den Seiten des Kunden festgestellt werden oder die E-Mail-Nachrichten die maximale Größe überschreiten.
systemmarketing ist berechtigt, die Log-Dateien (Logfiles wie access.log, error.log u. a.) der virtuellen Hosts in Monatsabständen auf 0 zurückzusetzen. Alte Logfiles werden dabei von systemmarketing nicht archiviert. Sofern der Kunde selbst für eine Archivierung sorgt, so darf die Sicherung der Log-Dateien nicht auf dem virtuellen Host stattfinden.
Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
Dem Kunden ist bekannt, das Präsenzen mit Domain ohne separate IP Nummer auf dem Host nur mit Browsern angesprochen werden können, die den aktuellen HTTP-Spezifikationen entsprechen (z. B. Microsoft Internet-Explorer 3.0 und Netscape Navigator 2.0 oder die jeweils höheren Versionen).
Systemmarketing übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Kunden in der Webpräsenz, es sei denn, systemmarketing kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für Störungen innerhalb des Internet übernimmt systemmarketing keine Haftung.
systemmarketing garantiert nicht die Eignung des Servers für eine bestimmte Anwendung oder eine bestimmte Software.
Der Kunde ist berechtigt, anderen Unternehmen und Organisationen Internet-Präsenzen auf dem Host einzurichten und zu betreiben.
Im Sinne des Vorgenannten ist der Kunde ebenfalls für die Drittpräsentationen (Veröffentlichungen) seiner Vertragspartner verantwortlich.
Die Haftung für Drittpräsentationen übernimmt in jedem Fall der Kunde.
Seit Anfang 2002 muss jede gewerbliche Homepage eine erweiterte "Anbieterkennzeichnung" enthalten. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung. Der Kunde verpflichtet sich, Systemmarketing die entsprechenden Unterlagen, Uid-Nr., Handelsregister... vorzulegen. Systemmarketing übernimmt keine Haftung für Klagen, die durch fehlende oder unvollständige Anbieterkennung entstehen.
10. Serverbetrieb
Sofern dediziertes Hosting oder Housing Gegenstand des Vertrages ist und systemmarketing dem Kunden Administrator-Rechte (sog. root-Zugriff, root-Rechte) auf dem Server einräumt, obliegen dem Kunden die komplette Administration, Konfiguration sowie Software-Wartung und - Pflege des Servers.
Sofern die Funktionalität des Servers im Ganzen oder in Teilbereichen durch den Kunden, fremde Dritte oder Hardware-Defekte zerstört wird, stellt systemmarketing nur die ursprünglich bereitgestellte Initial-Installation des Servers her. Für die Wiederherstellung der Daten oder zusätzlich installierter Software ist der Kunde verantwortlich. Zur Wiederherstellung der Initial-Installation benötigt systemmarketing einen entsprechenden schriftlichen Auftrag seitens des Kunden, der nach gültiger Preisliste berechnet wird. Austausch von defekter Hardware nimmt systemmarketing im Rahmen von Miethosting kostenlos vor.
Sofern eine regelmäßige Software-Aktualisierung (Update) des Servers vereinbart ist, beschränkt sich diese auf die von der Linux-Distribution für die Betriebssystem-Version der Initial-Installation des Servers offiziell bereitgestellten System-Updates und -Patches. Zusätzlich installierte Software wird vom Kunden aktualisiert.
Sofern auf dem Server des Kunden Programme installiert sind, die die Netzwerk-Stabilität oder -Sicherheit gefährden, oder von diesem Server Angriffe auf andere Server ausgehen, ist systemmarketing berechtigt, den Server in Teilen oder, wenn notwendig, im Ganzen zu deaktivieren.
Dem Kunden ist bekannt, dass er keinen Zugang zu den Serverräumen von systemmarketing erhält.
Für Ausfall der Server wegen höherer Gewalt (Krieg, Absturz von Flugobjekten...) oder Elementarschäden kann systemmarketing nicht haftbar gemacht werden.
11. Obliegenheiten des Kunden
SämtlicheDaten sind in jedem Fall vom Kunden geheim zu halten und keinem Dritten gegenüber zu nennen. Der Kunde verpflichtet sich, systemmarketing unverzüglich darüber zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Daten bekannt sind.
Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von systemmarketing nutzen, haftet der Kunde gegenüber systemmarketing auf Nutzungsentgelt und Schadenersatz.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf virtuellen Hosts von systemmarketing abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.
Der Kunde wird systemmarketing unverzüglich über Änderungen seiner postalischen Anschrift, seiner eMail-Adresse, seiner Telefon- oder Faxnummer sowie gegebenenfalls eine Umfirmierung informieren.
12. Datenschutz- und Kontrollrechte
systemmarketing darf die Bestandsdaten, die Abrechnungsdaten und die Nutzungsdaten des Kunden - soweit für Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages erforderlich - auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.
Eine weitergehende Nutzung der Bestandsdaten ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden nicht zulässig.
Der Kunde räumt systemmarketing das Recht ein, die vom Kunden über den Server eingespeisten und abgerufenen Daten zu lesen und zu überprüfen, wenn systemmarketing aus vernünftigen Erwägungen heraus davon ausgehen muss, dass der gesamte oder ein Teil der elektronischen Daten mit illegalen Handlungen verbunden ist oder der Inhalt der Daten gegen die guten Sitten verstößt.
systemmarketing weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
13. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Kontakt: infosystemmarketingde
14. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.